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Kosten

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Private Krankenversicherungen

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Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel in voller Höhe von den privaten Krankenkassen übernommen. Setzen Sie sich vorab einfach mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären Sie, ob die Kostenübernahme von einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin Teil Ihres Vertrages ist. Im Anschluss können Sie sich die Formulare zur Therapiebeantragung zuschicken lassen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Selbstzahler

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Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selbst tragen. Dies kann neben ganz persönlichen Gründen insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ausgaben für Psychotherapie können ggf. als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerrechtlich geltend gemacht werden (§33 ff EStG), für Coaching gilt u. U. das Stichwort „Werbungskosten“.

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Beihilfe

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Beihilfestellen erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Nehmen Sie einfach Kontakt mit ihrer Beihilfe auf und lassen Sie sich die nötigen Formulare zusenden. 

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Polizisten

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Fragen Sie Ihren Amtsarzt nach Stundenkontingenten für eine Psychotherapie. Diese werden in voller Höhe übernommen.​

 

Berufsgenossenschaften

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Fällt die zu behandelnde psychische Erkrankung in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaften, werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen. Dies ist z. B. der Fall, wenn durch einen Unfall am Arbeitsplatz ein psychisches Trauma entsteht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach einer Kostenübernahme, wenn Sie eine Psychotherapie wahrnehmen wollen.

 

Gesetzliche Versicherungen

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Diese Praxis ist eine Privatpraxis. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Behandlung bei mir nicht, obwohl sie gesetzlich eigentlich dazu verpflichtet sind, Ihnen Psychotherapie zu ermöglichen.

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Für alle Abrechnungsformen gilt,

 

dass Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt worden sind, in Rechnung gestellt werden.

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